Soziale Betreuung

Das Ziel der sozialen Betreuung ist die Sicherung der persönlichen Lebensgestaltung in unserem Alten- und Pflegeheim. Wir orientieren uns an der Erhaltung der Selbstständigkeit des Bewohners, streben seine soziale Integration an und schöpfen die jeweiligen Aktivierungspotenziale aus.

Familiäre und freundschaftliche Bindungen sind für unsere Bewohner von besonders großer Bedeutung. Aus diesem Grund haben wir keine festen Besuchszeiten. Die Türen unseres Hauses sind zu jeder Tageszeit geöffnet. Besonderen Wert legen wir darauf, dass die Familien unserer Bewohner mit regelmäßigem Besuch und Informationsaustausch in das Pflegekonzept einbezogen werden.

Alltagsbetreuung:

Unsere Einrichtung bietet zusätzliche Leistungen der Betreuung und Aktivierung für pflegeversicherte Bewohner mit einer dauerhaften erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz aufgrund einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung, einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung an. Dies haben wir mit den Pflegekassen auf der Grundlage von § 43 b SGB XI vereinbart. 

Durch eine Änderung der Gesetzeslage zum 01.01.2015 (Erstes Pflegestärkungsgesetzt) können wir nun allen pflegeversicherten Bewohnern über unser Regelangebot hinaus zusätzliche Leistungen der Betreuung und Aktivierung anbieten. Das bedeutet, dass auch Bewohner ohne z. B. eine Demenzerkrankung von dem zusätzlichen Angebot profitieren können.

Die anspruchsberechtigten Bewohner werden zur Teilnahme an Aktivitäten motiviert und aktiviert sowie bei diesen Aktivitäten unterstützt und begleitet.

Das zusätzliche Leistungsangebot findet entweder im Rahmen von Gruppenangeboten oder, wenn die persönliche Situation des Bewohners dies erfordert, in Form von Einzelbetreuung statt. Die Wochenangebote werden in Form eines Wochenplans festgelegt und ausgehängt.

Das zusätzliche Leistungsangebot nach § 43 b SGB XI wird ausschließlich über einen zw. der Einrichtung und der Pflegekasse vereinbarten Vergütungszuschlag finanziert. Dieser ist nicht Teil des heimvertraglich vereinbarten Heimentgelts, sondern wird in vollem Umfang von den Pflegekassen finanziert.

Für die Bewohner fällt keine Eigenbeteiligung an.